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Vor einem Besuch des „Museum of Fine Arts“ (= größtes Kunstmuseum des Staates Texas in Houston), einem Abstecher in den Big-Bend-Nationalpark oder ehe Dallas mit seiner aufregenden Skyline bei Nacht bestaunt werden kann, steht zunächst einmal die Einreise in die Staaten.
Dreh- und Angelpunkt für Dallas und Umgebung ist heute vor allem der Internationale Flughafen Dallas-Fort Worth, einer der größten Flughäfen der Welt und auf halber Strecke zwischen den Städten gelegen. Da die US-Regierung ihre Warnung vor Attentaten bekräftigt und weiter aufrecht erhält, gelten nach wie vor für alle Flüge in die Staaten verschärfte Sicherheitsvorschriften. Reisende sollten daher, so der Tipp des Auswärtigen Amtes, genügend (mindestens 3 Stunden!) Zeit einplanen, um alle Kontrollen vor dem Abflug rechtzeitig passieren zu können. Und: „Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen!“
Informationen gibt es unter anderem auf der Internetseite des Department of Homeland Security unter www.dhs.gov ... Im Land angekommen, sollte man auf andere Sitten und Gebräuche gefasst sein: So erwarten amerikanische Polizisten und Sicherheitskräfte, dass Autofahrer, die angehalten wurden, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herab rollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen: „Aussteigen könnte als Bedrohung empfunden werden und Abwehrmaßnahmen des Beamten auslösen!“
Auch zieht nach Auskunft des Auswärtigen Amtes bereits der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln (das könn(t)en auch Mittel oder Mengen sein, deren Besitz in Deutschland eventuell noch nicht strafrechtlich verfolgt wird!) eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zudem mit langjährigen Haftstrafen geahndet werden.
Selbst Alkoholgenuss ist in der Öffentlichkeit fast überall verboten; bereits das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist in der Regel strafbar. Insgesamt gelten die Staaten eher als prüde: Nacktbade-Verbote sollten daher unbedingt beachtet werden, und selbst das Umziehen am Strand kann als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden. Dies gilt im Übrigen auch für Kleinkinder. Ebenso sollte „oben ohne“ nicht nur bei erwachsenen Frauen, sondern auch für kleine Mädchen tabu sein!
Zudem sollte ein öffentliches Stillen - zumindest in konservativen Staaten (dazu zählt sicherlich Texas!) -, besser unterbleiben. Generell könnte nämlich, selbst in größeren Städten, Ärger drohen, wenn ein Baby in einer Bar oder einem Restaurant an Muttis blankem Busen genährt wird ... ... insgesamt sollten sich Touristen nach Ansicht der Reiseexperten stets als Gast fühlen und eventuelle Strafzettel, selbst für ein simples falsches Parken, unbedingt bezahlen: „In Einzelfällen kann es sonst bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben!“ |